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Der Erwerb eines Radarwarngerätes zur Nutzung in Deutschland ist sittenwidrig und ein entsprechender Kaufvertrag damit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Das Widerrufsrecht im Fernabsatz über das Internet steht einem Verbraucher trotzdem zu, wie der BGH entschieden hat (Urt. vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08) |
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Der BGH hat die Haftung des Plattformbetreibers für Userinhalte bei bestimmten Konstellationen verschärft (Urt. v. 12.11.2009 – I ZR 166/07 - MarionsKochbuch.de) Die Beklagte, die im Internet eine Rezeptsammlung anbietet, hatte Fotos des Klägers verwendet, der selbst eine Zusammenstellung von Rezepten zum Download bereithält. Eine Einwilligung... |
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Unternehmer haften für durch Beauftragte im Internet begangene Markenverletzungen auf deren Website nur dann nicht, wenn der Beauftragte in – vom Unternehmer – nicht beherrschbarer Weise über den Auftrag hinaus tätig geworden ist (BGH, Urt. v. 07.10.2009 – I ZR 109/06). Der BGH hatte zu entscheiden, wie eine Markenverletzung per Metatag zu beurteilen ist, wenn der Verletzer sich bei der Vermarktung eines Dritten bedient, der wiederum selbst weitere Personen für die Vermarktung einschaltet. |
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